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NACHHALTIGE GEBÄUDE

Green Buildings: „Digitale Lösungen werden unterschätzt“

Innovativ, effizient und vernetzt: Der Markt für nachhaltige Gebäude – sogenannte Green Buildings – boomt. Während sich die Politik von einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Netto-Null-Klimabilanz erhofft, sprechen auch aus ökonomischer Sicht viele Gründe für nachhaltige Gebäude: allen voran ein wirtschaftlicher Betrieb, attraktive Förderungen und Image-Gewinne, von denen alle beteiligten Stakeholder profitieren. Dabei spielen auch digitale Technologien eine wichtige Rolle, indem ihre bereitgestellten Daten Investitionen skalierbar und Erfolge mess- und referenzierbar machen. 

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Seit 2020 hat nun auch die EU-Taxonomie, eine Verordnung für nachhaltige Aktivitäten innerhalb der Europäischen Union, wesentlichen Einfluss auf Neubauten und die Sanierung von Bestandsimmobilien. Denn im Rahmen der Taxonomie werden Standards für nachhaltige Investitionen nach verschiedenen ökologischen und sozial verträglichen Kriterien definiert und eingefordert. Wir erklären, warum das Thema Nachhaltigkeit beim Bauen und Renovieren gewerblicher Immobilien so wichtig ist, welche Rolle sie in puncto Mieterakquise und Kreditvergabe spielen – und wie Investoren und Gebäudebetreiber langfristig dadurch profitieren. 

Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sind sowohl anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen Voraussetzung.

Was bedeutet die EU-Taxonomie konkret?

Die inhaltliche Grundlage der EU-Taxonomie, Kerninstrument des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“, fordert folgende sechs Umweltziele: Der Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten, müssen Wirtschaftsaktivitäten – in diesem Fall im Gebäudesektor – in einem dieser sechs Umweltziele einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies „Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.

Im Kern geht es im Immobiliensektor um die Frage, wie die Anwendung der Taxonomie den Bewertungsprozess von Finanzinstitutionen und Investoren beeinflusst und welche ganz konkreten Nachweise für die Einhaltung der quantitativen und qualitativen Schwellenwerte erbracht werden können. (Bundesverband Deutscher Banken e.V.)

Auch auf den Bau- und Immobiliensektor hat die EU-Taxonomie Auswirkungen. „Um gemäß der Definition der Taxonomie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss bei der Planung und dem Bau neuer Gebäude ein Netto-Primärenergiebedarf sichergestellt werden, der mindestens 20 Prozent unter dem in den nationalen Regularien vorgeschriebenen Niedrigstenergie-Niveau liegt“, schreibt dazu die Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)

Weiter heißt es hier: „Für Renovierungen gilt, dass sie die lokalen nationalen oder regionalen Anforderungen für ‚größere Renovierungen‘ nach der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) erfüllen müssen, oder aber mindestens eine Verbesserung des Primärenergiebedarfs um 30 Prozent bedingen. Investitionen in Einzelmaßnahmen und Dienstleistungen zählen als nachhaltig, wenn sie zur Reduzierung der Energieverbräuche und/oder CO2-Emissionen eines Gebäudes beitragen.

Der Primärenergiebezug eines Gebäudes lässt sich dabei zum Beispiel durch den Einsatz digitaler Lösungen in der Kombination mit erneuerbaren Energiequellen für ein Gebäude stark minimieren.

Ziel: Ein Neubaustandard, der nahezu klimaneutral ist

Für Erwerb und Eigentum gilt, dass Gebäude, die nach 2021 gebaut werden, die Kriterien des Neubaus erfüllen müssen. Gebäude, die vor 2021 errichtet wurden, müssen während der Nutzungsphase mit den obersten 15 Prozent des nationalen Bestands in Bezug auf den berechneten Primärenergiebedarf vergleichbar sein. Zusätzlich zu den Klimaschutzkriterien sind noch die jeweils formulierten „Do No Significant Harm“-Kriterien einzuhalten.

Die Kriterien machen durchaus Sinn, wenn man einen Blick auf die Zahlen wirft: Denn der derzeitige Gebäudebestand ist für 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich – sogar 30 Prozent, wenn man die Bauphase mit einbezieht. 

Deutschlands Ziel ist es, den Gebäudebestand der Bundesrepublik bis zum Jahr 2045 nahezu klimaneutral zu gestalten. Dabei kommen vor allem digitale Technologien zum Einsatz. Wie wichtig in diesem Zusammenhang etwa ein kontinuierliches Monitoring und Echtzeitdaten zu Energieverbräuchen für den nachhaltigen Gebäudebetrieb ist, weiß das Techunternehmen Schneider Electric, das jüngst mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet wurde.

„Digitale Lösungen werden unterschätzt“

Die Experten mahnen: „Die Bemühungen, die Gebäudesanierung zu beschleunigen, waren bis dato wenig erfolgreich.“ Dies sei mitunter auf eine Reihe von Hindernissen zurückzuführen, darunter ein Mangel an verwertbaren Daten und Monitoring-Möglichkeiten sowie fehlende Leistungsstandards, die zu einer falschen Zuteilung von Fördermitteln führten. „Auch die hohen Kosten für Gebäuderenovierungen haben sowohl öffentliche Stellen als auch den Privatsektor von einer Finanzierung abgehalten“, weiß Vincent Petit, Senior Vice President Global Strategy Prospective bei Schneider Electric.

Intelligente, auf dem Internet der Dinge basierende Gebäudetechnologien helfen, den Energiebedarf aktiv zu verwalten. So können kostspielige Energieverschwendungen erkannt und Optimierungen automatisiert werden, etwa durch die Anpassung von Heizung und Kühlung in Abhängigkeit von der Belegung.

Denn: Zum einen haben digitale Lösungen ein hohes Potenzial, den CO2-Ausstoß um 20 bis 30 Prozent zu verringern. Dabei hätten digitale Lösungen Schneider Electric zufolge eine wettbewerbsfähige Amortisationszeit. Im Umkehrschluss könnten sie Kosteneinsparungen von bis zu 40 Prozent für die Verbraucher erwirken.

Die DENA schätzt, dass digitale Lösungen bis 2050 ein Minderungspotenzial von 0,35 Gt CO2/Jahr haben, das ausschließlich auf direkten Emissionen beruht. Die Analyse von Schneider Electric berücksichtigt dazu die Kohlenstoffreduzierung durch die Stromerzeugung, wodurch sich das geschätzte Potenzial auf etwa ein Gt CO2/Jahr erhöht.

„Digitale Lösungen bieten einen klaren Weg in die Zukunft, um den Kurs auf eine Begrenzung der globalen Erwärmung zu halten“, resümiert Vincent Petit. „Wenn wir das schaffen wollen, müssen wir die Einführung digitaler Lösungen bis 2030 beschleunigen, um die Vorteile zu nutzen und die Grundlage für weitere Dekarbonisierungsmaßnahmen zu schaffen.“ – Vorteile, die politisch wie ökonomisch zu einem Win-win für alle Beteiligten führen.

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