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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wen betrifft es und welche Chancen bietet es Unternehmen?

Rund 80 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kommen ihren Sorgfaltspflichten in puncto Lieferketten bisher nur unzureichend nach. Das geht aus dem Abschlussbericht des „Monitorings zum Stand der Umsetzung der fünf Kernelemente des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ hervor, den die Bundesregierung im Oktober 2021 vorgelegt hat. Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Das LkSG soll die Lieferkettentransparenz erhöhen, Menschenrechte stärken und zugleich Unternehmensinteressen berücksichtigen. Details erfahren Sie hier.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024, ein Jahr nachdem das LkSG in Kraft getreten ist, wird dieser Schwellwert auf 1.000 Mitarbeiter sinken. Mit dem Gesetz müssen sich indirekt auch KMUs auseinandersetzen, da sich die Sorgfaltspflichten ebenfalls auf Zulieferer erstrecken. 

Nachhaltigkeit in der Lieferkette bedeutet, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu steuern und während des gesamten Lebenszyklus von Waren und Dienstleistungen eine gute Unternehmensführung zu fördern. Eine nachhaltige Lieferkette zeichnet sich dadurch aus, dass sie ethisch und ökologisch vertretbare Praktiken vollständig in ein wettbewerbsfähiges und erfolgreiches Modell integriert.

Vor zwanzig Jahren war der Begriff Nachhaltigkeit praktisch gleichbedeutend mit Umweltfreundlichkeit. Heute hat er eine viel umfassendere Bedeutung: grünes Denken, das Fördern der Kreislaufwirtschaft sowie die Schaffung von Transparenz bilden zusammen eine moderne, nachhaltige Wertschöpfungskette. Auch die soziale Verantwortung, wie der Schutz der Menschenrechte oder die Förderung von Inklusion und Vielfalt, spielt hier eine wichtige Rolle.

 

Bis 2024 geplant: Europäisches Lieferkettengesetz in Vorbereitung

Ein Gesetz der EU-Kommission für ein europaweit geltendes Lieferkettengesetz soll bis 2024 verabschiedet werden. Die Pläne der EU-Kommission sehen dabei sogar noch schärfere Regeln als bei uns in Deutschland vor – dazu zählen insbesondere ein größerer Anwendungsbereich, Sorgfaltspflichten jenseits direkter Lieferanten sowie eine zivilrechtliche Haftung. Doch auch bei Verstößen gegen das deutsche LkSG müssen Unternehmen mit zum Teil beträchtlichen Konsequenzen rechnen. Zu erwarten sind beispielsweise Zwangsgelder von bis zu 50.000 Euro und Bußgelder in Höhe von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes bei fehlenden Abhilfemaßnahmen, wenn Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro erzielen. Es drohen bis zu 8 Millionen Euro Bußgeld bei fehlenden Präventionsmaßnahmen oder Beschwerdeverfahren sowie bis zu 5 Millionen Euro bei fehlender Risikoanalyse.

Darüber hinaus können Unternehmen bis zu drei Jahre lang von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Möglich ist auch ein Eintrag ins Wettbewerbsregister. Unternehmen sind außerdem zur Auskunft und Herausgabe von Daten sowie zur Durchführung von Korrektivmaßnahmen verpflichtet. 
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kunden und die Öffentlichkeit: Auch sie sind immer mehr sensibilisiert auf das Thema Nachhaltigkeit, so dass Unternehmen bei Verstößen einen großen Imageschaden riskieren würden. Doch das Thema Nachhaltigkeit sollte von Unternehmen auch als Chance gesehen werden.

 

Besonders wichtig: Lieferketten müssen transparent sein

Schätzungsweise 80 Prozent des Welthandels werden über Lieferketten abgewickelt. Wenn Käufer und Lieferanten in globalen Lieferketten und Netzwerken kooperieren, haben sie die Chance, die Achtung der Menschenrechte zu verbessern sowie die Klimastabilität und den Umweltschutz zu stärken. Zugleich können sie die Weichen für inklusives Wirtschaftswachstum und ethische Geschäftspraktiken stellen. Besonders wichtig ist, dass die Lieferketten durchgängig transparent sind, unabhängig davon, ob sie auf das eigene Unternehmen beschränkt sind oder auf Handelspartner verlagert werden.

In dem Maße, wie ethische und nachhaltige Praktiken in der Lieferkette für Unternehmen an Dringlichkeit gewinnen, gibt es auch zunehmend standardisierte Compliance-Ziele und Nachhaltigkeits-Benchmarks. Der United Nations Global Compact hat 10 Kriterien für die Messung der Nachhaltigkeit von Lieferketten formuliert. Diese betreffen vier unterschiedliche Bereiche.

Zehn Kriterien für die Messung der Nachhaltigkeit von Lieferketten

MENSCHENRECHTE
Kriterium 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
Kriterium 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
ARBEITSNORMEN
Kriterium 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
Kriterium 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
Kriterium 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
Kriterium 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
UMWELT
Kriterium 7: Unternehmen sollen beim Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
Kriterium 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
Kriterium 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
KORRUPTIONSPRÄVENTION
Kriterium 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten – einschließlich Erpressung und Bestechung.

Diese Kriterien leiten sich von der Erkenntnis ab, dass sozial verantwortungsvolle Praktiken und Produkte nicht nur den Menschen und dem Planeten zugutekommen, sondern auch dabei helfen, eine positive Markenwahrnehmung zu erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und langfristig gewinnbringend zu wirtschaften. Mehr Details hier.

 

Unternehmen bleiben am Ende zwei Möglichkeiten: Sie können sich auf die Mindestanforderungen fokussieren und diesen nachkommen oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt als Chance nutzen, direkten Mehrwert zu schaffen. Sie steigern das Vertrauen ihrer Kunden, profitieren von zusätzlichem Wachstum und bringen vollständige Transparenz in ihr Geschäft.

So hilft SAP mit digitalen Lösungen 

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Insbesondere Unternehmen mit breiter, internationaler Lieferantenbasis benötigen digitale und intelligente Lösungen, um Risiken effektiv zu managen. SAP bietet ein ganzheitliches Lösungspaket mit hohen Compliance-Standards – flexibel und basierend auf modularen Komponenten, branchenspezifischen Erweiterungen und einer End-to-End-Lieferkettentransparenz. Die relevanten Prozesse sind in den meisten Unternehmen in der einen oder anderen Form bereits etabliert. Jetzt geht es darum, diese systematisch zu erweitern, um den neuen Anforderungen aus dem LkSG gerecht zu werden. Digitale Lösungen, die folgende Komponenten berücksichtigen, sind dabei wichtig:

  • risikobasierter Ansatz zur Identifikation von Hotspots in der Lieferkette
  • individuelle Lieferantenansprache zur Daten- und Informationslieferung
  • Wirksamkeitskontrolle über klar definierte Indikatoren
  • Bewertung, Priorisierung und Segmentierung von Lieferanten
  • übergreifende Workflows
  • Transparenz entlang der Lieferkette
  • kontinuierliches Risikomanagement
  • Datensammlung zur Dokumentation und Berichterstattung

Die Lösung für das Lieferantenrisikomanagement steht im Mittelpunkt, um für die gesamte unmittelbare Lieferantenbasis die LkSG-Risiken effektiv zu reduzieren – von der mehrstufigen Risikopotenzialanalyse, bis zur nachhaltigen Umsetzung von Maßnahmen, im engen Zusammenspiel mit Lieferanten und weiteren Stakeholdern.

SAP steht Unternehmen hier als kompetenter Partner mit umfassenden und flexiblen Lösungen zur Seite. Und so müssen sich Unternehmen nicht mehr zwischen Nachhaltigkeit und Profitabilität entscheiden – denn beides ist möglich. Mehr Details erfahren Sie hier.

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