

Was bringt die Homeoffice-Pauschale wirklich?
Laut Statista haben während des ersten Lockdowns im April 2020 27 Prozent der Deutschen ausschließlich oder überwiegend im Homeoffice gearbeitet. Anfang 2021 waren es noch immer 24 Prozent. Die Homeoffice-Pauschale, die die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie eingeführt hat, betrifft in der Theorie also so gut wie jede:n Vierte:n von uns. Doch was bringt die Homeoffice-Pauschale wirklich und wie wird sie genau berechnet?

Arbeit im Homeoffice wegen Corona steuerlich absetzbar
Viele Arbeitnehmer:innen mussten aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig ins Homeoffice wechseln. Da nicht jeder in seinen eigenen vier Wänden auch über ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer verfügt, wurde in Deutschland teilweise am Küchentisch oder sogar auf der Couch im Wohnzimmer gearbeitet. Die Kosten für diese Art der Heimarbeit sind laut Steuergesetz normalerweise nicht absetzbar, da – um ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen zu können – bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Dann sind sogar 1.250 Euro im Jahr möglich.
Doch damit Arbeitende, die nur vorübergehend wegen der Covid-19-Pandemie im Homeoffice gearbeitet haben oder teils sogar noch immer dort arbeiten, nicht leer ausgehen, hat die Bundesregierung Ende 2020 die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Sie war zunächst zeitlich auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 begrenzt. Allerdings hat die Bundesregierung Ende Oktober 2022 eine unbefristete Verlängerung und eine Erhöhung beschlossen: Ab 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 1.000 Euro (5 Euro für maximal 200 Tage im Jahr).
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Homeoffice-Pauschale: Fünf Euro pro Tag, jedoch höchstens 600 Euro und ab 2023 höchstens 1000 Euro
Aktuell dürfen mit der Homeoffice-Pauschale pro Arbeitstag in den heimischen vier Wänden fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Doch es gibt eine Einschränkung: Die Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht maximal 120 Arbeitstagen. Auch wer deutlich mehr Tage in seiner Küche oder im Wohnzimmer gearbeitet hat, darf diese Tage nicht steuerlich geltend machen.
Und es gibt noch einen weiteren Haken: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) eingerechnet. Diese liegt bei 1.000 Euro im Jahr und wird bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch von den Arbeitnehmereinkünften abgezogen. Das bedeutet: Erst wenn man über diese 1.000 Euro Werbungskosten kommt, kann man noch zusätzlich Steuern sparen. Ab dem Steuerjahr 2022 steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag übrigens auf 1.200 Euro.
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Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale
Und noch eine weitere wichtige Frage steht im Raum: Welche Auswirkung hat die Pendlerpauschale auf die Steuererklärung? Klar ist: Wer wegen Corona häufig zu Hause gearbeitet hat und eben nicht in den Betrieb oder das Unternehmen gependelt ist, kann auch weniger Fahrten über die Pendlerpauschale angeben. So verringern sich automatisch auch die Werbungskosten im Vergleich zu den Jahren davor.
Aus diesem Grund werden viele Arbeitnehmer:innen durch die eingeführte Homeoffice-Pauschale gar nicht zusätzlich entlastet, weil sie nicht über die Grenze von 1.000 Euro kommen, die ihnen sowieso bei der Berechnung der Steuer abgezogen wird.
Das Finanzamt wird in den Corona-Jahren besonders prüfen, ob die Anzahl der Homeoffice-Tage und die in der Steuererklärung eingetragene Entfernungspauschale plausibel sind. Dadurch soll verhindert werden, dass beispielsweise 120 Homeoffice-Tage und zusätzlich 200 Tage bei der Entfernungspauschale angegeben werden.
Rechenbeispiel:
Gehen wir davon aus, dass der Arbeitsweg im Jahr 2021 20 Kilometer betrug. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke gibt es bis zum 20. Kilometer eine Steuervergünstigung von 30 Cent. Im Normalfall sieht die Rechnung bei 220 Arbeitstagen im Jahr unter diesen Bedingungen wie folgt aus:
220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro
Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass es sonst keine Werbungskosten gibt. Somit würde das Finanzamt bei der Steuerberechnung 1.320 Euro von Ihren Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen, weil Sie über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegen. Waren Sie von den 220 Arbeitstagen aber nur an 50 Tagen im Büro und haben an den anderen 170 Tagen daheim gearbeitet, sieht die Rechnung so aus:
50 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 300 Euro
Folglich haben wir 300 Euro Werbungskosten, addieren die 600 Euro der Homeoffice-Pauschale und landen bei insgesamt 900 Euro.
In letzterem Fall würde das Finanzamt lediglich die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro von Ihren Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen – also 320 Euro weniger, als wenn Sie täglich zur Arbeit gefahren wären.
Natürlich dürfen Sie die vollen 600 Euro Homeoffice-Pauschale nur abziehen, wenn Sie auch wirklich mindestens 120 Tage von zu Hause gearbeitet haben. Waren es beispielsweise nur 100 Tage sind nur 500 Euro für Sie drin.
Fazit: Arbeitnehmer:innen profitieren nur von der Homeoffice-Pauschale, wenn Sie mit ihren Werbungskosten alleine, weil Sie beispielsweise einen längeren Arbeitsweg haben, oder mit anderen beruflichen Ausgaben plus der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von über 1.000 Euro kommen.

Homeoffice-Pauschale: Sinnvolle Entlastung mit großem Aber
Es wird also deutlich: Da die Homeoffice-Pauschale nicht als eine Art Zuschlag oder Bonus beschlossen wurde, haben nicht alle Arbeitnehmer:innen etwas davon. Wäre dies der Fall, müsste sie nämlich nicht mit in die Werbungskosten einberechnet werden.
Diese Punkte müssen Sie bei der Homeoffice-Pauschale beachten
- Lassen Sie sich auf Ihrer Arbeit eine Bescheinigung ausstellen, an wie vielen Tagen Sie im Homeoffice gearbeitet haben.
- Zeichnen Sie auch selbst möglichst präzise auf, wann Sie zu Hause gearbeitet haben. Nutzen Sie dafür am besten eine Tabelle mit Datum und der Anzahl der Stunden. Denn: Die bloße Behauptung „Ich durfte zu Hause arbeiten“ wird in der Regel leider nicht ausreichen, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.
Auch Studierende und Azubis profitieren von der Homeoffice-Pauschale: Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag können auch Studierende und Auszubildende für jeden Kalendertag nutzen, an dem sie ausschließlich zuhause gelernt haben und nicht an der Hochschule, in der Bibliothek oder in der Berufsschule waren - und zwar entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben.
Mehr Details zu den sogenannten „Ausbildungskosten“ gibt es hier.
Die wichtigsten Fakten zur Homeoffice-Pauschale im Überblick
- Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag.
- Sie ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht 120 Tagen. Mehr werden nicht berücksichtigt.
- Die Homeoffice-Pauschale ist kein Bonus oder Zuschlag und wird daher bei der Werbungskostenpauschale eingerechnet.
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