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Steuern sparen mit jedem Kilometer

So profitieren Sie von der Pendlerpauschale

Über Jahrzehnte wurden Pendelstrecken immer länger. Jeder fünfte Kilometer, der gelaufen oder gefahren wird, dient dabei dem Arbeitsweg. Das geht aus der Studie „Mobilität in Deutschland“ hervor, die 2017 letztmals erschien. So haben sich in den vergangenen 40 Jahren die Pendelstrecken fast verdoppelt – auf durchschnittlich etwa 16 Kilometer. So sah es zumindest vor Corona aus. Die Pandemie brachte jedoch für viele Menschen das Homeoffice. Derzeit kehren aber auch einige wieder in die Büros zurück, für andere wurde es üblich, zumindest ein paar Tage pro Woche von zu Hause zu arbeiten. Nach wie vor gilt: Für Pendler:innen gibt es Geld vom Staat zurück. Wir zeigen wie.

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Ob in Vollzeit oder Teilzeit: So können Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden

Es ist eigentlich ganz einfach: Pendler:innen sind steuerrechtlich gesehen Arbeitnehmer:innen, die von der Wohnung zum Arbeitsplatz (offiziell: erste Tätigkeitsstätte) gehen oder fahren – und damit alle, die nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Die Fahrtkosten, die Pendler:innen für den Weg zur Arbeit entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden - und zwar mit der Entfernungspauschale, die oft auch Pendlerpauschale genannt wird. Ob die jeweiligen Arbeitnehmer:innen dabei in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, spielt keine Rolle. 

Für Millionen Berufspendler:innen ist das Auto noch immer das Beförderungsmittel Nummer eins. Laut Statistischem Bundesamt gaben im Jahr 2020 rund 68 Prozent von ihnen an, normalerweise mit dem Pkw zur Arbeit zu fahren. Die Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel – wie Bus oder Bahn –machten mit gut 13 Prozent einen deutlich geringeren Anteil aus. Nur 10 Prozent der Arbeitnehmer:innen fuhren regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit.

 

Im Video: Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

So wird die Pendlerpauschale berechnet

Die meisten Berufstätigen müssen jeden Tag mehrere Kilometer zur Arbeit fahren. Wir zeigen am Beispiel von Fabian, wie die Pendlerpauschale funktioniert:

Der frischgebackene Mediendesigner fährt täglich mit seinem Auto 25 Kilometer zur Arbeit hin und 25 Kilometer wieder nach Hause zurück. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke, also entweder der Hinfahrt oder der Rückfahrt, bekommt Fabian seit 2021 für die ersten 20 Kilometer 30 Cent Steuervergünstigung vom Staat, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent. Bei 215 Arbeitstagen im Jahr sieht Fabians Berechnung der Pendlerpauschale so aus:

215 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.290 Euro

215 Arbeitstage x 5 Kilometer einfache Fahrt x 0,35 Euro Pendlerpauschale = 376,25 Euro

 

Das sind zusammen 1.666,25 Euro für das Jahr 2021. Wie viele Tage man – abzüglich Urlaub, Krankheit, Dienstreisen, Fortbildung, Homeoffice & Co. – zur Arbeit gefahren ist, kann man mit dem Arbeitstage-Rechner der VLH bereits mit wenigen Klicks herausfinden.

Gute Nachrichten! Die Pendlerpauschale wird erhöht: Ab 2022 bekommen Berufspendler:innen ab dem 21. Kilometer je 38 Cent. Bis einschließlich 20 Kilometer bleibt es jedoch bei 30 Cent pro Kilometer. Zudem gibt es seit 2021 eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Autobahn oder Landstraße? Motorrad oder Zug? DAS müssen Sie beachten

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Ob via Autobahn, auf der Landstraße oder durch den Stadtverkehr: Oft führen mehrere Wege zur Arbeit. Berufstätige bekommen dabei das Kilometergeld auch für einen Umweg, wenn dieser verkehrsgünstiger ist. Ob Sie dabei 20 Minuten Zeit sparen oder nur 10 Minuten, ist unerheblich.

Nicht alle Arbeitnehmer:innen fahren zudem von zu Hause direkt zur Arbeit. Viele müssen erst mit dem Auto oder Fahrrad zum Bahnhof und fahren von dort aus mit dem Zug weiter. Andere wechseln ihr Fahrzeug je nach Saison: Im Sommer sind sie beispielsweise mit dem Motorrad und im Winter mit dem Zug unterwegs.

Wer unterschiedliche Verkehrsmittel für eine Wegstrecke benutzt, sollte bei der Berechnung der Pendlerpauschale beachten: Für jede Teilstrecke wird die Entfernungspauschale einzeln ermittelt. Die Kosten für die Teilstrecke, die Sie mit dem eigenen Fahrzeug zurücklegen, zum Beispiel die Fahrt mit dem Auto zum Bahnhof, können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Die Fahrtkosten, die Sie für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel mit dem Zug, geltend machen können, sind dagegen auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Ebenfalls gut zu wissen: Auch die Kosten für eine Bahncard können in bestimmten Fällen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

So wird die Pendlerpauschale erstattet

Zurück zu Fabian aus unserem Beispiel oben. Er weiß jetzt, wie viel ihm das Finanzamt für seinen Weg zur Arbeit erstattet. Dabei kommt die Pendlerpauschale in Höhe von 1.666,25 Euro jedoch nicht direkt auf sein Konto und wird auch nicht ausgezahlt. Stattdessen verringert sich dadurch sein zu versteuerndes Einkommen und somit seine Steuerlast. Wichtig ist daher, die Steuererklärung abzugeben, damit die Pendlerpauschale entsprechend angerechnet werden kann.

Wertvoller Tipp der Lohnsteuerhilfe e.V

Wer jedes Jahr viel pendelt und das auch die nächsten Jahre tun wird, kann sich die Fahrten zur Arbeit als Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So erhält man automatisch direkt ein höheres Nettogehalt. Die Eintragung eines solchen Freibetrags hat aber gegebenenfalls zur Folge, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

 

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Lohnt sich die Pendlerpauschale für mich?

Für alle, die einen langen Weg zur Arbeit haben, lohnt sich die Pendlerpauschale. Wer 215 Tage im Jahr arbeitet und etwa 16 Kilometer von seinem Arbeitsort entfernt wohnt, kann am Jahresende allein für die Fahrtkosten zur Arbeit über 1.000 Euro in seiner Einkommensteuererklärung eintragen. So liegt man bereits über der Werbungskostenpauschale (offziell: Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro, die jeder/jedem Arbeitnehmenden automatisch zusteht. Gibt es weitere berufliche Ausgaben – beispielsweise für Fortbildungen oder Fachbücher –, können diese zusätzlich geltend gemacht werden. Die Pendlerpauschale ist nämlich nicht die einzige Steuererleichterung, die Berufstätigen zusteht. Benzinkosten können jedoch nicht zusätzlich abgesetzt werden.

Sie fahren nur 15 Kilometer oder weniger zur Arbeit? Das bedeutet nicht automatisch, dass sich die Pendlerpauschale prinzipiell nicht für Sie lohnt. Wichtig ist die Höhe der beruflichen Ausgaben insgesamt. Wer also zum Beispiel eine 14 Kilometer lange Strecke zur Arbeit fährt und zusätzlich mehrere Fortbildungen im Jahr besucht, kann ebenfalls profitieren. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und ob diese zu Ausgaben über der Pauschale von 1.000 Euro geführt hat.

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Beispiel aus der Praxis: In diesem Fall gilt nur die halbe Pendlerpauschale

Fahren Sie an einem Arbeitstag nur einmal den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz beziehungsweise Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, wird vom Finanzamt nur die Hälfte der Entfernungspauschale anerkannt. Also beispielsweise keine 30 Cent pro Kilometer der einfachen Wegstrecke, sondern nur 15 Cent. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, in einem im Juni 2020 veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen VI R 42/17). Weil mit der üblichen Pauschale von 30 Cent beziehungsweise 35 Cent sowohl der Hin- als auch der Rückweg abgegolten wird, muss sich – nach Ansicht der Richter:innen – der Betrag halbieren, wenn nur ein Weg gefahren wird. In dem verhandelten Fall hatte ein Flugbegleiter geklagt. Er war an mehreren Arbeitstagen nur einmal zum Flughafen und erst am nächsten Tag oder mehrere Tage später wieder nach Hause gefahren. In seiner Steuererklärung trug er für diese Arbeitstage dennoch die Entfernungspauschale von 30 Cent ein. Das lehnten aber sowohl das Finanzamt als auch anschließend das zuständige Finanzgericht ab. Der BFH bestätigte diese Entscheidungen.

Wenn es um Ihre Steuererklärung geht: Gehen Sie mit der VLH auf Nummer sicher

Die VLH ist mit mehr als einer Million Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Rentner:innen der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Die meisten Mitglieder halten der VLH bereits seit Jahren die Treue - und das aus gutem Grund: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinige Lohnsteuerhilfe e.V. erstellt die Einkommensteuererklärung, prüft den Steuerbescheid und spricht für seine Mitglieder mit dem Finanzamt. Zu einem fairen Betrag ist auch die ganzjährige Beratung inklusive.

Finden Sie jetzt ihre:n persönliche:n Berater:in, um die vielfältigen beruflichen Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Dabei profitieren Sie nicht nur von der Pendlerpauschale. Gönnen Sie sich mehr Zeit, mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität: Lassen Sie Ihre Steuererklärung von der VLH machen.

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