

Der Grundfreibetrag einfach erklärt: So hoch ist er im Jahr 2022
Erst kürzlich sind neue steuerliche Regelungen in Kraft getreten – und davon profitieren unter anderem alle Arbeitnehmer:innen, denn der Grundfreibetrag wurde erhöht. Das bedeutet im Klartext: Liegt Ihr Einkommen 2022 unter 10.347 Euro pro Jahr, müssen Sie keine Steuern zahlen. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um den Grundfreibetrag und klären, welche Auswirkungen er auf die Einkommensteuer hat.

Grundfreibetrag sichert Existenzminimum: Doch wie hoch ist dieses?
In Deutschland gilt: Das sogenannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein, denn es gibt Dinge, die jeder Mensch zum Leben braucht. Dazu gehören mindestens Essen, Kleidung, eine Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung. Damit sich das auch wirklich jede:r Deutsche leisten kann, hat der Staat ein sogenanntes Existenzminimum festgelegt. Das heißt: Wenn Sie arbeiten gehen, muss am Ende des Monats so viel Geld übrigbleiben, dass Sie sich die lebensnotwendigen Dinge auch leisten können. Doch wie hoch ist das Existenzminimum?
Der Staat geht 2022 davon aus, dass Singles 10.347 Euro im Jahr brauchen, um das Existenzminimum zu sichern – also 862,25 Euro pro Monat. Ehepaaren steht der doppelte Betrag in Höhe von 20.694 Euro zur Verfügung.
Wie funktioniert das mit dem Grundfreibetrag?
Der Staat sagt: Wer Geld verdient, soll einen Teil seines Gehalts im Jahr behalten dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser Teil des Gehalts ist der Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro. Viele Menschen verdienen zwar mehr als 10.347 Euro, aber bestimmte Ausgaben wie zum Beispiel Werbungskosten können die Einnahmen drücken.
Ursprünglich betrug der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 9.984 Euro. Weil die Lebenshaltungskosten, vor allem aber die Energiepreise für Bürger:innen wegen des Kriegs in der Ukraine stark gestiegen sind, hat die Regierung eine Erhöhung auf 10.347 Euro beschlossen. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.
Rechenbeispiel:
Marie ist Auszubildende und verdient 940 Euro pro Monat, also 11.280 Euro pro Jahr. Sie hat aber auch Kosten – unter anderem für Fortbildungen und Fachbücher in Höhe von 1.500 Euro. Aus diesem Grund sollte sie unbedingt eine Steuererklärung abgeben und diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt zieht die Werbungskosten nämlich von Maries Gehalt ab. So bleibt Marie ein sogenanntes „zu versteuerndes Einkommen“ von 9.780 Euro. Damit liegt Marie unter dem Grundfreibetrag für das Jahr 2022 und muss keine Steuern zahlen.
Was passiert, wenn mein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt?
Verdienen Sie auch nach den Abzügen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen noch mehr als 10.347 Euro pro Jahr, dann ist Ihnen der Grundfreibetrag trotzdem steuerfrei sicher. Sie müssen erst ab dem 10.348sten Euro Steuern zahlen. Wie viel Steuern dann fällig werden, erfahren Sie im Steuer ABC der VLH.
Der Grundfreibetrag muss übrigens nicht extra beantragt werden. Er steht allen Steuerzahler:innen automatisch zu. Sie müssen weder einen Antrag stellen, noch irgendwo ein Kreuzchen in Ihrer Steuererklärung machen.
Wird der Grundfreibetrag regelmäßig erhöht?
Das Bundeskabinett muss sich normalerweise alle zwei Jahre mit dem Thema Existenzminimum beschäftigen und einen Bericht vorlegen. Die Politik legt danach fest, ob und wenn ja, wie stark der Grundfreibetrag steigen muss. In der Regel wird der Grundfreibetrag dann erhöht, da ja auch die lebensnotwendigen Dinge wie Essen stetig teurer werden.
Im Video: Der VLH-Faktencheck zum Thema „Grundfreibetrag“
So unterstützt die VLH Sie rund um Ihre Steuererklärung
Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli - also sieben Monate nach Jahresende. Steuer-Profis haben länger Zeit. Der Veranlagungszeitraum ist das Jahr, für das Sie die Steuererklärung machen – zum Beispiel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Übrigens: Bis 2019 war jahrzehntelang der 31. Mai der Steuerstichtag. Das hat sich aber inzwischen geändert.
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz verschafft Steuerzahler:innen nun noch mehr Zeit. So bekommen Sie wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um Ihre Steuererklärung 2021 beim Finanzamt abzugeben. Die Regierung hat dabei auch gleich Verlängerungen für die kommenden Jahre beschlossen: Die Steuererklärung für 2022 muss offiziell bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum 30. August 2024. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, gilt der folgende Werktag als Stichtag. Somit ist es für 2023 der 2. Oktober und für 2024 der 2. September.
Kümmert sich ein:e Steuerberater:in oder ein Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH um die Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis ist in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Jedoch greift aktuell auch hier das vierte Corona-Steuerhilfegesetz: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 durch einen Steuer-Profi verlängert sich bis 31. August 2022, für die Steuererklärung 2021 bis 31. August 2023 und für die Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024.
Die genannten Fristen gelten für Steuerzahler:innen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden. Hier kann die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Die Steuererklärung 2021 muss demnach also erst am 31.12.2025 beim Finanzamt sein.
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Gönnen Sie sich mehr Zeit, mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität, lassen Sie Ihre Steuererklärung von der VLH machen, um das für Sie optimale Steuerergebnis herauszuholen. Für ihre Mitglieder nutzt die VLH alle Steuervorteile, stellt sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen und berät Sie das ganze Jahr über zu Einkommensteuerfragen – und das ganz ohne Zusatzkosten. Mitglieder zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach den Jahreseinnahmen richtet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. hat bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen – auch in Ihrer Nähe!
Mehr als eine Million Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und auch Rentner:innen in ganz Deutschland sind bereits Mitglied. Die meisten davon seit vielen Jahren – und zwar aus gutem Grund. So gaben 86 Prozent von ihnen in der VLH-Mitgliederbefragung 2021 an, dass sie die Beratung der VLH als extrem wertvoll empfinden. Genauso viele sind davon überzeugt, dass sie auf diesem Weg das bestmögliche Steuerergebnis erzielen.
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