
Alles unter Kontrolle
Von Vivian Simon
Ob Russland, China oder Iran: Exportkontrollen sollen den Technologietransfer begrenzen und Sicherheitsrisiken senken. Wie gut das gelingt, entscheidet sich zunehmend an KI, Chips, Cloud und Verschlüsselung.
Exportkontrollen und Embargos: Zwei Begriffe, die klar und einfach klingen, die Wirtschaft derzeit aber vor enorme Herausforderungen stellen. Einerseits dienen sie als Instrumente für internationale Sicherheit im weltweiten Handel. Andererseits werden sie im Spannungsfeld zwischen sicherheitspolitischer Notwendigkeit, völkerrechtlicher Legitimität, wirtschaftlichen Abhängigkeiten und wechselseitigen Verflechtungen angewendet – und müssen ständig aktualisiert werden. Ein solides Verständnis für Exportkontrollen und Embargos ist darum für Unternehmen unverzichtbar.
Exportkontrollen, deren geschichtliche Vorläufer im Zollwesen liegen und in ihrer etwa heutigen Form bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreichen, sind sowohl strategisch als auch rechtlich komplex. Welch immensen zeitlichen Aufwand Konzerne heutzutage betreiben müssen, um die umfangreichen Dokumente dem stark dynamischen Feld anzupassen, zeigt sich am Beispiel von Siemens: „Wir aktualisieren unsere Exportkontrollrichtlinien fortlaufend. Dabei berücksichtigen wir strikt die jeweils aktuellen Sanktionslisten sowie weitere nationale und internationale Vorschriften. In einem dynamischen geopolitischen Umfeld kann es somit notwendig sein, diese internen Richtlinien mehrfach pro Jahr anzupassen Daran arbeitet bei uns ein Expertenteam von über hundert Kolleginnen und Kollegen weltweit,“ erläutert Christoph Erhard, Media Relations Manager bei Siemens. Ivonne Paulus-Lins, Syndikusanwältin der IHK-Exportakademie in Stuttgart, bestätigt die rasante Entwicklung und notwendige Einhaltung von Exportkontrollen, gerade angesichts vielfältiger neuer Hochtechnologien, von denen viele gelistete – oder wahrscheinlich in Zukunft gelistete – sogenannte Dual-Use Güter seien, die zivil aber auch militärisch genutzt werden können.

Chinas Sonderstellung
China nehme bei der Thematik eine Sonderstellung ein: Einerseits wichtig in der Lieferkette, andererseits gemäß Koalitionsvertrag „systemischer Rivale“. Gegen China gebe es allerdings nur ein Waffenembargo, so dass die allgemeinen Regelungen der Exportkontrolle Anwendung finden, so Paulus-Lins. Hier gewinnen die Themen Wirtschafts- und Forschungssicherheit immer mehr an Bedeutung. Aber: „Nur weil etwas gesetzlich erlaubt ist, heißt es nicht, dass man von der eigenen ethischen Sorgfalt sowie gründlicher Prüfung und Analyse (Due Diligence) absehen sollte. Das gilt sowohl für die Wirtschaft als auch für die Wissenschaft, gerade beispielsweise im Bereich der technischen Unterstützung“, sagt Paulus-Lins. Gerade wenn chinesische Gastwissenschaftler mit Stipendien von einer der Seven-Sons-of-National-Defence-Universitäten, einem Zusammenschluss staatlicher Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie angegliedert sind, nach Deutschland kommen, gelte es gut zu überprüfen.
Auch das Iran-Embargo, mit dem am 27. September 2025 die nuklearbezogenen Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten sind, schaffe Verunsicherung, insbesondere in Forschungseinrichtungen: Personen, die nur für ein Studium oder für eine kurzfristige wissenschaftliche Tätigkeit einreisen, ihren Lebensmittelpunkt aber in Iran haben, gelten „als iranische Personen“. Sie dürften laut Embargo –strenggenommen – keine technische Hilfe und Wissen erhalten beziehungsweise nur, wenn dies im Einklang mit den Iran-Embargo-Verordnungen erfolgt.
Kleinteiliges Abgleichen notwendig
„Im Falle Russlands werden Embargo-Verordnungen ständig durch neue Sanktionspakete angepasst, die mit der Änderung des Sanktionsstrafrechts nunmehr sofort beachtet werden müssen“, so Paulus-Lins. Es kommen immer weitere Sanktionspakete an – „das 20. Sanktionspaket ist angekündigt“ –, die das Russland-Embargo immer wieder verändern und verschärfen. Besonders herausfordernd: Die genauen Änderungen der Embargo-Verordnungen seien nicht auf den ersten Blick in den Rechtsdokumenten sichtbar, „so dass viele Exportkontrollbeauftragte sich die alten und neuen gesetzlichen Regelungen nebeneinanderlegen müssen, um Änderungen entsprechend umsetzen zu können.“
„Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als auch die EU-Kommission informieren regelmäßig, wenn sich Änderungen ergeben haben. Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind allerdings selbst verpflichtet, sich informiert zu halten. Nach Empfehlung des Bundesamtes zumindest einmal im Jahr“, so die Syndikusanwältin. Angesichts der gerade erfolgten Verschärfung des Strafrechts und des Wegfalls der Kulanzfristen, sei es ratsam, dies einzuhalten. Auch der Datenschutz sei im Bereich des Sanktionslisten-Screenings zu beachten. Die unternehmenseigene Risikoanalyse und Einzelfallprüfung, die alle gesetzlichen Regelungen beachtet und Rechtsgüter gegeneinander abwägt, sei unerlässlich.
Dass Kenntnis und Verständnis um Exportkontrollen und Embargos kein „Nice to have“ sind und KMU ebenso wie Global Player sich nicht auf intern einmalig erstellte Compliance zurückziehen sollten, ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern kann bei ermitteltem Verstoß auch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Erhebliche Geldbußen und mehrjährige Freiheitsstrafen für verantwortliche Führungskräfte können die Folge sein.

